Allgemeine Verkaufsbedingungen 
1. Geltungsbereich 
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Ölmühle Moog GmbH (im Folgenden „Verkäufer“), Inhaber der Marke BIO PLANÈTE, mit Sitz in Klappendorf 1 01623 Lommatzsch und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Registernummer HRB 29337, und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“), sofern es sich dabei um Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB handelt. Ausdrücklich nicht gelten diese AVB für solche Geschäftsbeziehungen, welche über den unter www.bioplanete.de und seinen Subdomains abrufbaren und vom Verkäufer betriebenen Onlineshop zustande kommen. 
1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrages (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften sowie weitere Nachweise (gegebenenfalls bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden) bleiben unberührt. 
1.3 Vorliegende AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde mit Verweis auf seine AGB bestellt und der Verkäufer diesen AGB nicht explizit widersprochen hat. 
1.4 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften – auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen sie nicht durch die AVB abgeändert oder ausgeschlossen werden. 
2. Angebot und Vertragsabschluss 
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden Kataloge, Preislisten, Muster, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen, sei es in gedruckter oder elektronischer Form, überlassen werden. An allen durch den Verkäufer im Zusammenhang mit der Auftragserteilung erstellten Unterlagen behält sich dieser Eigentumsund Urheberrechte vor. Die überlassenen Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer hat dazu schriftlich sein explizites Einverständnis erklärt. 
2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich (§ 145 BGB), die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung anzunehmen, soweit sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt. 
2.3 Die Annahme des Vertragsangebots des Kunden erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers. 
2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. Etwaige Versäumnisse gehen zu Lasten des Kunden. 
3. Preise und Zahlungsbedingungen 
3.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise (Nettopreise) des Verkäufers ab Lager, exklusive Verpackung, Auslagen, Maut und Gebühren, etc. und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. 
3.2 Sofern nichts Anderweitiges, insbesondere durch Vereinbarung eines Incoterm, schriftlich vereinbart ist, gilt, dass, wenn der Kunde die Zusendung der Ware wünscht, hat der Kunde die Verpackungs- und Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung zu tragen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat ebenfalls der Kunde zu tragen. Die Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
3.3 Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nichts abweichend vereinbart ist, ohne jegliche Abzüge zu zahlen. 
3.4 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges, insbesondere § 286 Abs. 3 BGB. 
3.5 Der Verkäufer ist, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung. 
3.6 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass Mängel im Rahmen der Lieferung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt. 
3.7 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass der Anspruch des Verkäufers auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
4. Lieferung und Lieferzeit 
4.1 Die Lieferfrist wird verbindlich mittels Auftragsbestätigung kommuniziert, soweit diese nicht individuell schriftlich vereinbart ist. Sofern keine Lieferfrist in der Auftragsbestätigung angegeben oder individuell vereinbart ist, so beträgt die Lieferfrist ca. 10 Werktage ab Vertragsschluss. 
4.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. 
4.3 Der Verkäufer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien. Soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt wird, ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verp􀏐lichtung zur Lieferung oder Abnahme befreit. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über den Eintritt eines Falls von höherer Gewalt informieren. 
5. Gefahrübergang 
5.1 Sofern nicht Anderweitiges, insbesondere durch Vereinbarung eines Incoterm, schriftlich vereinbart ist, geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Bei Vorliegen eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über. Für den Fall der gesonderten schriftlichen vertraglichen Vereinbarung eines Abnahmetermins der Ware, ist dieser für den Gefahrübergang maßgeblich. 
5.2 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 
6. Eigentumsvorbehalt 
6.1 Die vom Verkäufer gelieferte/bereitgestellte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweils geschlossenen Vertrag Eigentum des Verkäufers. 
6.2 Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder sicherungshalber zu übereignen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist. Die aus der Veräußerung gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt widerruflich den Kunden, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Das Recht des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht selbst einziehen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seine Zahlungspflichten ordnungsgemäß erfüllt. 
6.3 Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr ist der Verkäufer berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, muss dem Kunden vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt werden. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht bereits entbehrlich ist. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens kann der Verkäufer vom Kunden verlangen, dass dieser die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und dem Verkäufer alle dazugehörigen Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die der Verkäufer zur Geltendmachung der Forderungen benötigt. 
6.4 Stellt der Kunde einen Antrag auf Insolvenz, hat er den Verkäufer darüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Wird die Vorbehaltsware von Dritten gepfändet oder ist sie sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Kunde verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Dritten auf die Eigentumsrechte des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde haftet für die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO gegenüber dem Verkäufer, sofern der Dritte nicht in der Lage ist, diese Kosten dem Verkäufer zu erstatten. 
6.5 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert den Wert der offenen Forderungen gegen den Kunden um 10 % übersteigt. 
7. Gewährleistung und Mängelrüge 
7.1 Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach Paragraf 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
7.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Ware bei dem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. 
7.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. 
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. 
7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 
7.6 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 
7.7 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als dass der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 
8. Haftung 
8.1 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haftet der Verkäufer, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
a) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Die Haftung des Verkäufers ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert. 
8.2 Die sich gemäß Ziffer 8.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. 
8.3 Der Kunde kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, zurücktreten oder kündigen. 
8.4 Ein Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. 
9. Schlussbestimmungen 
9.1 Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 
9.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz in Lommatzsch ausschließlicher und auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. 
9.3 Zur Erhebung einer Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt. Hiervon unberührt bleiben vorrangige gesetzliche Vorschriften (ausschließliche Gerichtsstände). 
Stand: November 2024